Energieausweis
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Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
Transparenz über die energetische Qualität Ihres Gebäudes.
Ein Energieausweis ist verpflichtend bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung. Er bewertet die energetische Effizienz eines Gebäudes und zeigt Einsparpotenziale auf. Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wer benötigt einen Energieausweis?
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses
Bei Neuvermietung oder Neuverpachtung
Bei Neubauten (Nach Fertigstellung)
Nach größeren Sanierungen oder Umbauten
Für Immobilienanzeigen (Angabe der Energiekennwerte)
Arten von Energieausweisen
Energiebedarfsausweis
basiert auf berechneten Werten
berücksichtigt Bausubstanz und Anlagentechnik
unabhängig vom Nutzerverhalten
liefert eine sehr verlässliche energetische Bewertung
Energieverbrauchsausweis
basiert auf tatsächlichen Heizkosten- und Verbrauchsdaten
abhängig vom Heizverhalten der Bewohner
geeignet für größere Mehrfamilienhäuser
Der Bedarfsausweis ist objektiver, aber aufwendiger.
Welcher Energieausweis ist Pflicht?
Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend:
bei Neubauten
bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sofern keine energetische Modernisierung auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfolgt ist.
Alle anderen Gebäude können zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wählen.
