Energieausweis

Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Transparenz über die energetische Qualität Ihres Gebäudes.

Ein Energieausweis ist verpflichtend bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung. Er bewertet die energetische Effizienz eines Gebäudes und zeigt Einsparpotenziale auf. Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wer benötigt einen Energieausweis?

  • Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses

  • Bei Neuvermietung oder Neuverpachtung

  • Bei Neubauten (Nach Fertigstellung)

  • Nach größeren Sanierungen oder Umbauten

  • Für Immobilienanzeigen (Angabe der Energiekennwerte)

Arten von Energieausweisen

Energiebedarfsausweis

  • basiert auf berechneten Werten

  • berücksichtigt Bausubstanz und Anlagentechnik

  • unabhängig vom Nutzerverhalten

  • liefert eine sehr verlässliche energetische Bewertung

 

Energieverbrauchsausweis

  • basiert auf tatsächlichen Heizkosten- und Verbrauchsdaten

  • abhängig vom Heizverhalten der Bewohner

  • geeignet für größere Mehrfamilienhäuser

 

Der Bedarfsausweis ist objektiver, aber aufwendiger.

Welcher Energieausweis ist Pflicht?

Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend:

  • bei Neubauten

  • bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sofern keine energetische Modernisierung auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfolgt ist.

Alle anderen Gebäude können zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wählen.